Was ist §34a

Wenn man in Deutschland umgangssprachlich vom „34a“ oder dem „34a-Schein“ spricht, meint man den § 34a der Gewerbeordnung (GewO).

Dieser Paragraph regelt das gesamte Bewachungsgewerbe (die private Sicherheitsbranche) in Deutschland. Er legt fest, welche Voraussetzungen jemand erfüllen muss, der gewerblich das Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen möchte.

Hier ist die komplette Übersicht, wie das System funktioniert und wofür es dient:

Wofür dient der § 34a?

Der Hauptzweck dieses Gesetzes ist der Schutz der Öffentlichkeit und die Qualitätssicherung in der Sicherheitsbranche. Private Sicherheitskräfte haben keine polizeilichen Sonderrechte (sie haben nur die sogenannten „Jedermannsrechte“ wie Notwehr oder vorläufige Festnahme).

Der § 34a stellt sicher, dass Sicherheitskräfte:

  • Ihre rechtlichen Grenzen kennen: Sie müssen genau wissen, was sie dürfen und was nicht, um sich nicht selbst strafbar zu machen (z. B. Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung).
  • Deeskalierend wirken: Sie lernen, wie man Konflikte gewaltfrei löst und mit schwierigen Menschen umgeht.
  • Zuverlässig sind: Es wird verhindert, dass Kriminelle oder Extremisten in sensiblen Sicherheitsbereichen arbeiten.

Für welche Berufe braucht man den 34a?

Grundsätzlich braucht ihn jeder, der im privaten Sicherheitsdienst arbeitet. Dazu gehören:

  • Türsteher (Einlasskontrolle bei Diskotheken/Gaststätten)
  • Kaufhausdetektive
  • Citystreifen (Kontrollgänge im öffentlichen Raum)
  • Objektschutz (z. B. Baustellen- oder Firmenbewachung)
  • Personenschützer (Bodyguards)
  • Geld- und Werttransport
  • Flüchtlingsunterkunft-Bewacher

Die zwei Stufen des 34a-Scheins

Nicht jeder Sicherheitsmitarbeiter braucht die gleiche Qualifikation. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Leveln, die beide bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) absolviert werden:

1. Die Unterrichtung (Der „kleine“ Schein)

Für einfache Wachaufgaben (z. B. normaler Objektschutz, Werkschutz, Empfangsdienst) reicht die Unterrichtung.

  • Ablauf: Man sitzt 40 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) in einem Kurs bei der IHK ab.
  • Prüfung: Es gibt keine klassische Prüfung am Ende. Man muss nur anwesend sein, aufpassen und ausreichend Deutsch verstehen.
  • Für Selbstständige: Wer eine eigene Sicherheitsfirma gründen will, ohne selbst die gefährlicheren Aufgaben (siehe unten) auszuführen, muss eine 80-stündige Unterrichtung absolvieren.

2. Die Sachkundeprüfung (Der „große“ Schein)

Für Tätigkeiten mit einem höheren Konfliktpotenzial ist die reine Unterrichtung zu wenig. Hier ist das Bestehen der Sachkundeprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt für:

  • Türsteher an Gastgewerben
  • Kaufhausdetektive
  • Citystreifen (Streifendienst im öffentlichen Raum)
  • Leitende Funktionen in Flüchtlingsunterkünften oder bei Großveranstaltungen
  • Selbstständige (Gewerbetreibende), die ein Sicherheitsunternehmen leiten.
  • Ablauf: Man muss eine schriftliche Prüfung (Multiple-Choice) und eine mündliche Prüfung vor einem IHK-Prüfungsausschuss bestehen.
  • Inhalte: Es geht tief in die Themen Recht (BGB, StGB, GG, GewO), Umgang mit Menschen (Psychologie, Deeskalation), Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitstechnik und Waffenrecht.

Die Zuverlässigkeitsprüfung & Das Bewacherregister

Selbst wenn man die Prüfung oder Unterrichtung bei der IHK bestanden hat, darf man noch nicht automatisch arbeiten.

Jeder Sicherheitsmitarbeiter muss vom Arbeitgeber im nationalen Bewacherregister angemeldet werden. Die zuständige Behörde (meist das Ordnungsamt) führt dann eine Zuverlässigkeitsprüfung durch. Dabei werden abgefragt:

  • Polizeiliche Führungszeugnisse
  • Auskünfte der Polizei (ob man z. B. als Gewalttäter polizeibekannt ist, auch ohne Verurteilung)
  • Auskünfte des Verfassungsschutzes (Prüfung auf Extremismus)

Nur wenn diese Behörde grünes Licht gibt, darf die Person im Sicherheitsdienst arbeiten.

 

34a Training
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